Ein 25-Jähriger ist am Amtsgericht Dachau zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt worden, weil er einen Rettungssanitäter zusammengeschlagen hat. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hatte sich der polizeibekannte Täter im vergangenen August mit einem anderen Mann geprügelt. Als der Rettungsdienst vor Ort eintraf, waren die beiden Kontrahenten bewusstlos und wurden daraufhin von den Einsatzkräften versorgt. Als der 25-Jährige wieder bei Bewusstsein war, löste er die Gurte der Trage, auf der er fixiert war, und wollte sich nicht transportieren lassen. Stattdessen bedrohte er den 51-jährigen Rettungssanitäter, dem schließlich sein Kollege zu Hilfe kam. „Er tritt den Angreifer von seinem Kollegen weg“, wie es in dem Artikel heißt. Daraufhin eskalierte die Situation und der Mann schlug mit beiden Fäusten auf den 51-Jährigen ein und traf ihn mehrfach im Gesicht, bis der Kollege wieder helfen konnte. Der ebenfalls anwesende Notarzt sprang dem Angreifer auf den Rücken und überwältigt zusammen mit den Einsatzkräften den Mann.
Auf dem Weg zur Polizeiinspektion beschimpfte er dann die Beamten noch wüst und wurde nach der Vernehmung in die Klinik nach Haar gebracht. Dort wurde dann ein Alkoholspiegel von 2,11 Promille festgestellt. Wegen einer Körperverletzung im Juni 2010 lag bereits ein Strafbefehl gegen den 25-Jährigen vor. Da dieser allerdings erst eine Woche nach dem Angriff auf den Rettungssanitäter zugestellt wurde, kam er jetzt mit einer Geldstrafe von 50 Euro auf 130 Tagessätzen wegen Körperverletzung und Beleidigung davon. Der Richter machte deutlich, dass es bei einem nächsten Gewaltausbruch des Mannes keine Strafminderung mehr geben werde.
RETTUNGSDIENST berichtete im August 2011 ausführlich über das Thema Gewalt im Einsatz. Hier finden Sie das gesamte Heft zum Durchblättern.