Bayern hat in einer erneuten Bundesratsinitiative eine Lösung vorgeschlagen, die es künftig ermöglichen soll, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der Hilfsorganisationen und des THW, die im Besitz der Fahrerlaubnis B (Pkw) sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen zGM führen dürfen. Und zwar nach organisationsinterner Einweisung und Prüfung. Wegen des besonderen Bedarfs der Wasserrettungsorganisationen hat Bayern vorgeschlagen, auch Fahrzeuge mit Anhängern in die Regelung aufzunehmen. Ausgenommen von der Regelung, die der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gestern im Beisein des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kröger, und des THW-Präsidenten Albrecht Broemme bei einer Pressekonferenz in der Bayerischen Vertretung in Berlin vorstellte, bleiben wie beim „kleinen Feuerwehrführerschein'“ Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb.
Bayern hat bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Der Freistaat hat die damalige Lösung sofort landesrechtlich umgesetzt und nach Vorbereitung der Bewerber durch die jeweiligen Organisationen noch 2009 die ersten „kleinen Feuerwehrführerscheine“ erteilt. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes, so Herrmann, und zeige, dass „wir mit dieser pragmatischen Neuregelung dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit der genannten Organisationen dauerhaft sichergestellt bleibt.“