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Berlin lässt andere Fahrzeugbesatzungen im Rettungsdienst zu

24.02.2023, 13:14 Uhr

Foto: K. von Frieling

RDAbweichV gilt bei Sonderlagen und Auslastungslagen


In Berlin ist eine „Verordnung über Abweichungen von den Fahrzeug- und Besetzungsregelungen für Einsatzmittel des Rettungsdienstes in besonderen Lagen“ erlassen worden. Die sogenannte Fahrzeug- und Besetzungsabweichungsverordnung Rettungsdienst – RDAbweichV ist gestern in Kraft getreten und soll ein Jahr lang gültig sein. Danach kann die Landesbranddirektion zur Bewältigung besonderer Lagen befristete Abweichungen von § 9 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a, b, d und e des Rettungsdienstgesetzes zulassen. Als besondere Lagen im Sinne dieser Verordnung gelten kurzzeitige Sonderlagen (Explosionen, Gefahrgutunfälle, Schadstoffausbreitungen, Terroranschläge usw.), aber auch solche, in denen aufgrund einer länger anhaltenden hohen Auslastung des Rettungsdienstes davon auszugehen ist, dass dieser voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, mit den genannten Gesetzesvorgaben seine Aufgaben angemessen zu erfüllen.

Nach RDAbweichV können bei der Notfallrettung, beim Notfalltransport, auf NEF und auf ITW zur Patientenbetreuung auch Rettungssanitäter eingesetzt werden, die in den letzten zwei Jahren regelmäßig im Rettungsdienst eingesetzt wurden. Um den Rettungsdienst zu entlasten, können zudem bei Sonderlagen und Auslastungslagen auch Einsatzmittel in den Dienst gestellt werden, die eigentlich für den Krankentransport vorgesehen sind. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung ist hierüber zu informieren.

Die RDAbweichV kann hier heruntergeladen werden.

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