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Bundesfinanzministerium prüft Gemeinnützigkeit der Steiger-Stiftung

13.02.2006, 11:48 Uhr

Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ meldet, droht der Björn Steiger Stiftung eine Überprüfung ihrer Gemeinnützigkeit und damit eine Steuernachforderung von rund 1,4 Mio. Euro. Gegenstand des Streits ist die Initiative „Kampf dem Herztod“, in deren Rahmen die Stiftung Defis mit einem steuerlichen Vorteil von 7% statt den üblichen 16% Mehrwertsteuer an Kunden weitergibt. Dies erfolgt auf der Grundlage, dass die Björn Steiger Stiftung von baden-württembergischen Finanzbehörden als steuerlich begünstigter Zweckbetrieb anerkannt wurde.

Darüber habe sich jetzt ein Konkurrent beschwert, mit dem die Stiftung bereits einen Rechtsstreit ausgefochten hat (und den sie gewonnen hat). Die Rechtmäßigkeit, so Präsident Siegfried Steiger, sei über alle Zweifel erhaben. Er sei der Meinung, dass diese auch nicht rückwirkend aberkannt werden könne. Sollte dies dennoch geschehen, werde die Stiftung eine Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg richten.

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