Ein Grund mehr für Ihren Besuch in Kassel!
Wussten Sie schon, dass Sie nicht nur den Eintrittspreis zum Bundeskongress Rettungsdienst steuerlich geltend machen können, sondern auch die Kosten der Reise? Sowohl Fahrt- als auch Übernachtungskosten werden von den Finanzämtern als Werbungskosten anerkannt. Die Bedingung: Es muss ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit bestehen. Dann sind die Aufwendungen für Fachkongresse bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich abziehbar.
Übrigens: Diese Regelung gilt nur für Fachkongresse wie den Bundeskongress Rettungsdienst und nicht für von Fahrzeugherstellern gesponserte Verkaufsmessen wie z.B. die IAA, weil dort u.a. auch Rettungsdienst-Fahrzeuge ausgestellt werden.