Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat gemäß Art. 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin die erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- und Besetzungsabweichungsverordnung Rettungsdienst (RDAbweichV) erlassen. So wird im §4 Abs. 2 der RDAbweichV vom 13. Februar 2023 (GVBl S. 73) die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt. Die Verordnung ist am 21. Februar 2024 in Kraft getreten.
Begründet wird die Änderung damit, dass mit Ablauf des 22. Februar 2024 die RDAbweichV für Einsatzmittel des Rettungsdienstes in besonderen Lagen außer Kraft getreten ist. Die Rechtsverordnung ermöglicht es dem Landesbranddirektor, Abweichungen von den Anforderungen des §9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Buchstaben a, b, d und e des Rettungsdienstgesetzes in besonderen Lagen zuzulassen. Die Verordnung habe sich bewährt, die weiterhin vorherrschenden besonderen Auslastungslagen zu bewältigen. Die Ausfallzeiten der RTW der Berliner Feuerwehr seien im Zeitraum der Anwendung der Verordnung deutlich zurückgegangen.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Belastung des Berliner Rettungsdienstes wird es für notwendig gehalten, für besondere Auslastungslagen von der gesetzlich geregelten Besetzung der Fahrzeuge abzuweichen, um die medizinische Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. Da weiterhin ein Mangel an NotSan besteht, sollte dies sowohl für Situationen gelten, in denen aufgrund äußerer Umstände wie z.B. Erkrankungswellen der einsatzfähige Personalbestand verringert ist, als auch für Großschadenslagen, in denen die Notwendigkeit besteht, kurzfristig auf alle geeigneten Personal- und Fahrzeugreserven zurückzugreifen. Des Weiteren wird die Verlängerung der RDAbweichV auch mit Blick auf die anstehende UEFA EURO 2024 als wichtig erachtet, um im Fall eines MANV zusätzliche Fahrzeuge zum Transport von Verletzten in den Einsatz bringen und ggf. Einsatzmittel des Rettungsdienstes für den schnellen Transport abweichend besetzen zu können.
Zur sicheren Anwendung der Verordnung wurden durch die ÄLRD der Berliner Feuerwehr Einsatzkategorien entsprechend der Dringlichkeit und der notwendigen Qualifikation festgelegt. Sollten NotSan fehlen, können Fahrzeuge dennoch als sog. RTW-B sowohl für einfach gelagerte Notfälle als auch den Notfalltransport – ohne Patientengefährdung – in Dienst genommen werden. Durch diese Flexibilität wurde eine bedarfsgerechte Versorgung etabliert, die für die klassischen Notfalleinsätze des RTW-C und die nun dem RTW-B zugewiesenen Einsätze eine Verkürzung der Eintreffzeiten und eine Erhöhung der Einsatzmittelverfügbarkeit zur Folge hat.
Die Einsatzkategorien werden auf der Grundlage der Statistiken aus Notrufabfrage, Disposition und Dokumentation vergangener Einsätze unterteilt. Auf Basis dieser Daten konnten Einsatzkategorien und -stichwörter ermittelt werden, bei denen entweder die durchzuführenden medizinischen Maßnahmen durch RettSan beherrscht werden oder bei denen es in der Regel zu einem Transport kommt. Außerdem wird der Prozess kontinuierlich überwacht, und es werden ggf. erforderliche Anpassungen vorgenommen.
Die RDAbweichV kann hier abgerufen werden.
Die Verordnung zur Änderung der RDAbweichV kann hier abgerufen werden.