Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW legen die juristische Auseinandersetzung mit den Kommunen um die alleinige Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung bei. Durch das von der damaligen Landesregierung 2014 geänderte Rettungsgesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, nicht nur die Mehrkosten der neuen Ausbildung, sondern alle Ausbildungskosten zu tragen. Zuvor hatten die Kommunen die Ausbildung zu Rettungsassistenten finanziert. Die Krankenkassen in NRW hatten das Gesetz juristisch mit der Begründung angefochten, dass das Land dazu nicht die gesetzliche Befugnis habe. Drei Klagen, die gegen Kommunen laufen, werden nun zurückgenommen und Widerspruchsverfahren nicht weiter verfolgt. „Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen damit die Konsequenzen aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig-Holstein und einem Gutachten des NRW-Gesundheitsministeriums“, begründet Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung NRW des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) im Namen der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen diesen Schritt.
Die Ausbildung der Notfallfallsanitäter hätten die gesetzlichen Krankenkassen ungeachtet ihrer juristischen und politischen Bewertung in den vergangenen Jahren finanziert, wenn die Kommunen die Ausbildungszahlen in die Bedarfsplanung aufgenommen haben. Die Gebühren fallen beim Rettungstransport der Versicherten an, die die Krankenkassen bezahlen. Laut Rettungsgesetz NRW sind die Ausbildungskosten Bestandteil der Rettungsdienstgebühren und somit in deren Berechnung einzukalkulieren. Dies gilt sowohl für die Fortbildungen der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern als auch für die dreijährige Vollausbildung. Inzwischen sind nach Angaben der Bezirksregierungen in NRW mehrere tausend Rettungsassistenten, darunter auch Angehörige der Hilfsorganisationen, zu Notfallsanitätern fortgebildet worden bzw. haben Vollausbildungen begonnen.
Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW geregelt
26.02.2019, 16:32 Uhr
Klagen gegen die Kommunen wurden zurückgenommen