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Gericht schmettert Rekommunalisierung in Mansfeld-Südharz ab

01.06.2011, 09:06 Uhr

Foto: Johanniter

Deutliche Worte zum Vorgehen des Landkreises

Am gestrigen Dienstag hat das Verwaltungsgericht in Halle entschieden, dass der Kreis Mansfeld-Südharz weiterhin die Johanniter-Unfall-Hilfe im Rettungsdienst einsetzen muss. Nach der Urteilsverkündung fand der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Volker Albrecht, deutliche Worte für den Vorgang, wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet: „Der Landkreis kann nicht die Schwierigkeiten des komplexen und schwierigen Genehmigungs- und Vergabeverfahrens für den Rettungsdienst dadurch umgehen, dass er quasi flüchtet und diese Aufgabe selbst wahrnimmt.“ Der Kreis solle andere Leistungserbringer nutzen und die Aufgabe nicht selbst durchführen.

Damit wird der Kreis Mansfeld-Südharz nicht ab dem heutigen 1. Juni den Rettungsdienst in Eigenregie durchführen. Dabei sind inzwischen 11 Fahrzeuge und die entsprechende Medizintechnik für rund 1,5 Mio. Euro angeschafft worden. Was damit jetzt geschehen soll, ist noch offen. Der Kreis will sie eventuell den Johannitern zum Kauf anbieten. Die Hilfsorganisation beschäftigt auch wohl die 38 von 40 Beschäftigten weiter, die bereits einen Arbeitsvertrag mit dem Kreis abgeschlossen haben und heute eigentlich ihren Dienst antreten sollten. Der Kreis hat inzwischen Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt.

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