Eigentlich war ja alles klar im Landkreis Mansfeld-Südharz: Nach dem Beschluss des Kreistages sollte der dortige Rettungsdienst ab dem Sommer rekommunalisiert werden, also vom Kreis in eigener Regie betrieben werden. Diesen Zeitplan hat nun das Verwaltungsgericht Halle mit seinem Beschluss vom 21. Februar 2011 vorerst gestoppt. Darin stellt es die aufschiebende Wirkung der Klage von Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) gegen den Entzug der Genehmigung für die Durchführung des Rettungsdienstes wieder her. Die beiden Rettungsorganisationen waren bisher dort tätig gewesen.
Ihr Rechtsvertreter beurteilte diese Entscheidung als „Klatsche“ für den Landkreis: „Damit ist der Status quo wieder hergestellt, was bedeutet, dass der Landkreis keine Parallelstrukturen im Rettungsdienst schaffen darf.“ Die Kreisverwaltung widersprach dieser Auffassung mit Entschiedenheit: Das Gericht habe lediglich über die Eilbedürftigkeit entschieden. Zudem sei in einem weiteren Verfahren zu klären, ob die Genehmigung für ASB und JUH überhaupt noch existiere. Das Oberlandesgericht Naumburg habe diese bereits im September 2009 für nichtig erklärt. Aus einem anderen Grund unzufrieden zeigte sich ein privates Rettungsdienstunternehmen aus Norddeutschland: Es hatte als potenzieller Bieter in einem Ausschreibungsverfahren für den Rettungsdienst gefordert, zu dem Verfahren zugelassen zu werden. Das Gericht hatte dies aber abgelehnt. (POG)