Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat die Einhaltung der Hilfsfristen des vergangenen Jahres ausgewertet und dabei keine positive Bilanz vorgelegt. Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Notfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden. 2010 hat sich die Bilanz eher ungünstig entwickelt. Die Helfer führen dies vor allem auf vermehrte Einsätze und die strenge Witterung vor der Jahreswende zurück. Allerdings seien mancherorts auch die vom Landesausschuss für den Rettungsdienst im Juli 2008 beschlossenen Verbesserungen noch nicht im gewünschten Umfang wirksam. Der Landesausschuss für den Rettungsdienst werde sich in seiner Sitzung am 22. Juli 2011 mit der Hilfsfristbilanz 2010 befassen.
Durch eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2009 können Krankenhäuser per Verwaltungsakt zur Stellung von Notärzten verpflichtet werden – wenn Alternativen nicht greifen. Von zentraler Bedeutung seien die Optimierung der Ausrückzeiten, die Standortverlegung von Fahrzeugen, die Errichtung neuer Notarztstandorte und der Bau neuer Rettungswachen. Im Förderprogramm 2011 hat das Land in Abstimmung mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst einen Schwerpunkt auf Projekte gelegt, die zur Verbesserung der Hilfsfrist beitragen. Unterstützt wird etwa der Neubau der Rettungswache Backnang, der Ausbau der Rettungswache Neresheim zu einem Notarztstandort und die Errichtung der Notarztwache Walldorf.
Innenminister Reinhold Gall drängt nun auf eine bessere bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Außerdem soll ein medizinisches Qualitätsmanagement eingeführt werden. Im vergangenen August lieferten die Rettungsorganisationen einen ersten Qualitätsbericht als Bestandsaufnahme. Nach Ansicht des Ministers bedeutet die Einhaltung der Hilfsfrist bei veränderten Krankenhausstrukturen vor allem im ländlichen Raum eine große Herausforderung.