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Niedersachsen will „Feuerwehrführerschein“ bis 7,5 t

26.05.2011, 09:12 Uhr

Foto: K. von Frieling

Grundlage für rasche Umsetzung beschlossen

Am morgigen Freitag will der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes abschließend beraten. Darin sollen die Länder ermächtigt werden, Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des THW und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,75 t bzw. 7,5 t auf der Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung erteilen zu können. Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern die Grundlagen für die rasche Umsetzung des so genannten Feuerwehrführerscheins für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t. beschlossen.

Dabei soll es nach den Worten des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann bei einem „organisationsinternen Befähigungsnachweis“ bleiben, das sei einfach und unbürokratisch. Die Fahrberechtigungen für die Freiwilligen Feuerwehren erteilen die jeweiligen Gemeinden, für die Erteilung der Fahrberechtigungen für die übrigen Einrichtungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

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