Auch Bundesrat muss noch zustimmen
Erwartungsgemäß hat heute das Bundeskabinett die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen. Wie wir am vergangenen Montag bereits berichteten, kann es damit aber noch nicht in Kraft treten, sondern benötigt weiterhin die Zustimmung des Bundesrates.