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Notfallsanitätergesetz weckt falsche Erwartungen

25.06.2012, 13:12 Uhr

Foto: K. von Frieling

Stellungnahme der Malteser zum Referentenentwurf

Auf acht Seiten hat das Generalsekretariat des Malteser Hilfsdienstes Stellung zum Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG-E) genommen. Bundesarzt Dr. med. Rainer Löb, Bereichsleiter Notfallvorsorge Benedikt Liefländer und der Leiter Rettungsdienst Markus Bensmann schreiben, dass es der Entwurf nicht leiste, eine Rechtssicherheit für die künftigen Rettungsdienstmitarbeiter zu schaffen. Dies liege daran, dass mit dem NotSanG-E kein eigenständiger, gesetzlich fixierter Medizinalberuf mit entsprechenden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten etabliert werde. Vielmehr würden falsche Erwartungen und das Gefühl einer Rechtsicherheit des eigenständigen Handelns beim Rettungsdienstpersonal geweckt werden, wodurch „tendenziell eine faktisch erhöhte Gefährdung des Personals in Bezug auf Haftungsfragen eintreten“ könne.

Auch der Marktsituation im deutschen Rettungsdienst trage der Referentenentwurf keine Rechnung. Die regelmäßige Ausschreibung von RD-Leistungen würden dazu führen, dass Hilfsorganisationen und private Anbieter als Träger der Ausbildung Verpflichtungen eingehen müssten, von denen sie unter Umständen gar nicht oder nur sehr kurzfristig profitierten. „Eine Abschätzung der Auswirkungen dieses Umstandes fehlt im Ansatz und in der Begründung des vorgelegten Entwurfes“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Malteser.

Generell klammere der Entwurf auch die Frage der Kostenträgerschaft aus. Die in der Begründung geäußerte Vermutung des BMG schaffe keinerlei rechtliche Sicherheit, so dass dieser Aspekt dem freien Spiel der Kräfte zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern überlassen werde. Dies beziehe sich nicht nur auf die Ausbildung neuer Mitarbeiter, auch die Übernahme der Kosten der „Nachqualifizierungen“ nach § 28 würde vorhersehbar zum Gegenstand von Diskussionen werden und je nach Rettungsdienst-Arbeitgeber zur Abkehr von der selbstfinanzierten Ausbildung bis hin zu durch den Mitarbeiter eigenfinanzierten Nachschulung/Prüfung führen. 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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