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Qualitätssicherungsstelle für den Rettungsdienst

26.07.2011, 15:48 Uhr

Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

Innenminister Gall mahnt weitere Verbesserungen an

Mit der Einrichtung einer trägerübergreifenden Qualitätssicherungsstelle beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung soll das Qualitätsmanagement im Rettungswesen weiter verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landesausschuss für das Rettungswesen – das oberste, durch die Rettungsorganisationen und Krankenkassen paritätisch besetzte Selbstverwaltungsgremium – in Baden-Württemberg bei seiner jüngsten Sitzung in Freiburg gefällt. „Darin wird das zukunftsorientierte Engagement und die hohe Verantwortungsbereitschaft der Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen für die Sicherstellung einer qualifizierten Notfallversorgung deutlich“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Montag, 25. Juli 2011, in Stuttgart.

Die Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass ihnen im Notfall bestmöglich geholfen werde. Ob Notfallannahme und -disposition durch die Leitstelle, Notfallversorgung durch ärztliches und nichtärztliches Rettungspersonal oder Notfalltransport in ein Krankenhaus – in allen Phasen der Rettungskette sei Qualitätsmanagement wichtig. Mit der Einrichtung der Qualitätssicherungsstelle sollen ergänzend weitere Verbesserungspotentiale sichtbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die in Baden-Württemberg gesetzlich geregelten Hilfsfristen, aber auch mit Bezug auf die medizinische Qualität der über eine Million Einsätze, die Jahr für Jahr in Baden-Württemberg erbracht werden.

Innenminister Gall hatte im Mai weitere Fortschritte angemahnt. Denn die Bilanz aus den 37 Rettungsdienstbereichen entwickelte sich 2010 eher ungünstig. Die Hilfsorganisationen führten dies vor allem auf einen erheblichen Anstieg der Einsatzzahlen und die strenge Witterung vor der Jahreswende zurück. Mit der Einrichtung der Qualitätssicherungsstelle noch im Laufe dieses Jahres erwartet Gall, dass sich die Bilanz bei der Einhaltung der Hilfsfristen verbessern wird. Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Unfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden.

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