Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes mit Führerschein Klasse B dürfen in Schleswig-Holstein künftig auch schwerere Einsatzfahrzeuge lenken. Die Landesregierung beschloss am gestrigen Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf und die dazugehörige Verordnung. Beides soll möglichst schon am 1. Juni in Kraft treten. Das Gesetz legt fest, welche kommunale Behörde die erforderlichen Fahrerlaubnisse erteilt, und die Verordnung nennt die Voraussetzungen, unter denen der Führerschein erteilt werden kann.
Danach erteilen die Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden die Erlaubnisse für das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen. Die Antragsteller aus den Kreisen der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes müssen seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. In einer praktischen Fahrprüfung nach vorangegangener theoretischer Einweisung müssen sie nachgewiesen haben, Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen sicher zu führen. Einweisung, abschließende Prüfungsfahrt und das Ausstellen der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme übernehmen Feuerwehrleute vor Ort, die dafür bereits die entsprechende Fahrberechtigung haben.