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Stationierung eines RTH in Dinkelsbühl

04.04.2013, 12:08 Uhr

Foto: T. Bader

Kritik an „Weigerung“ der Mitfinanzierung

Harsche Kritik hat der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Friedrich Bullinger, an der grün-roten Landesregierung geübt. Wie das „Hohenloher Tagblatt“ berichtet, kritisiert Bullinger deren „Weigerung“, die Stationierung eines Rettungshubschraubers (RTH) im bayerischen Dinkelsbühl mitzufinanzieren. Das Verhalten der Landesregierung in Stuttgart sei ein „peinliches Possenspiel“ und die Weigerung völlig unverständlich, da die Landesregierung Vorteile eines RTH in Dinkelsbühl im Landkreis Ansbach selbstverständlich (mit-)nutzen möchte. Vor diesem Hintergrund spricht Bullinger von einer „Trittbrettfahrermentalität“.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) weist die Kritik energisch zurück, da die Schließung einer Lücke im bayerischen Luftrettungsnetz mit einem 15. Stützpunkt nicht das Nachbarbundesland betreffe und in Baden-Württemberg keine Defizite vorhanden seien. Der Minister betonte, dass es in Hohenlohe keine „weiße Lücke“ in der Luftrettung gebe. Legt man jedoch die im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg festgelegte Hilfsfrist von 15 Minuten als Maßstab und einen Einsatzradius von 60 km an, so sei, nach Angaben des „Hohenloher Tagblattes“, eine Problemzone in den Städten Crailsheim, Ellwangen und Dinkelsbühl zu identifizieren.

Die RTH „Christoph 18“ in Ochsenfurt, „Christoph 22“ in Ulm, „Christoph 27“ und „Christoph Nürnberg“ in Nürnberg sowie „Christoph 32“ in Ingolstadt und „Christoph 41“ in Leonberg würden in der vorgegebenen Hilfsfrist die Städte nicht erreichen können. Dem entgegnete der Innenminister mit der Feststellung, dass die Luftrettung lediglich eine Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes sei und die umliegenden RTH in wenigen Minuten Einsatzorte im vorgenannten Städtedreieck erreichen könnten. (Scholl)

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