S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Teilprofessionalisierung des LuxemburgerRettungsdienstes hat begonnen

17.02.2010, 12:26 Uhr

Foto: H. Scholl

12 hauptamtliche Ambulanciers im Dienst

Am ersten 1. Februar dieses Jahres hat die Teilprofessionalisierung des Luxemburger Landrettungsdienstes, der bis dato auf rein ehrenamtlichen Strukturen beruhte, begonnen. Zwölf hauptamtliche Ambulanciers (vergleichbar den deutschen Rettungssanitätern), teilweise mit der Zusatzausbildung zum Souveteur für die technische Rettung, unterstützen bei der Administration des Services des Secours des Luxemburger Zivilschutzes die ehrenamtlichen Helfer. In Esch werden drei, in Düdelingen, in Mertert und in Ettelbrück jeweils zwei hauptamtliche Einsatzkräfte zur Besetzung der Ambulancen, wie die RTW in Luxemburg bezeichnet werden, eingesetzt. Darüber hinaus befinden sich drei weitere festangestellte Ambulanciers an der Base Nationale des Support (BNS) in Lintgen, die bei Personalengpässen quasi als Springer eingesetzt werden können. Jean-Marie Halsdorf, Innenminister im Großherzogtum, sieht das Ehrenamt als Basis des luxemburgischen Rettungsdienstes, der durch das hauptamtliche Personal unterstützt werden soll. Insgesamt sollen 60 hauptamtliche Einsatzkräfte zum Einsatz kommen. Allerdings ist dies von den Ergebnissen einer Untersuchung mit den jetzt 12 eingesetzten Ambulanciers abhängig.

Darüber hinaus berichtete die Tageszeitung „Luxemburger Wort“ in ihrer heutigen Ausgabe, dass ein Luxemburger Bezirksgericht einen ehrenamtlichen Ambulancier, der am 4. Januar 2009 mit seinem Privat-Pkw und stark überhöhter Geschwindigkeit (50 km/h zugelassen, aber mit 106 km/h unterwegs) auf dem Weg in die Unterkunft war, um einen RTW zu besetzen, erneut freigesprochen wurde, nachdem er bereits im Juni vergangenen Jahres von einem Luxemburger Polizeigericht entlastet wurde (RETTUNGSDIENST berichtete). In der Urteilsbegründung wurde damals ausgeführt, dass der Ambulancier wegen der „Fahrlässigkeit der Behörden, die nicht imstande sind einen Notdienst einzurichten, der dieser Bezeichnung auch gerecht wird“, zur Durchführung des Einsatzes auf seinen Privatwagen angewiesen gewesen wäre, um den RTW in Remich zu besetzen. Danach kündigte der Innenminister die Teilprofessionalisierung an, die nun in einer ersten Phase erfolgt ist. Auch in der neuerlichen Urteilsbegründung wurde dem Ambulancier entschuldigender Notzustand (in Deutschland: rechtfertigender Notstand) zugebilligt. Selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der auf eine Geldstrafe plädierte, hatte Verständnis für das Handeln des Ambulanciers.

Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig, es besteht die Möglichkeit zur Berufung innerhalb von 40 Tagen. RETTUNGSDIENST wird in einer der kommenden Ausgaben ausführlich über die Teilprofessionalisierung des Luxemburger Rettungsdienstes berichten. (Scholl)

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum