Die Luftrettung in Baden-Württemberg soll umstrukturiert und damit optimiert werden. Das hatte ein Gutachten zur Strukturanalyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) der LMU München ergeben, das vom Innenministerium Baden-Württemberg beauftragt wurde (wir berichteten). Das 200 Seiten umfassende Gutachten war im Juli 2020 vorgestellt worden und empfahl zur Optimierung neben einem weiteren 24-Stunden-Hubschrauber auch zwei weitere Luftrettungsstationen. Somit sollten die Zahl der RTH/ITH von acht auf zehn steigen und zudem drei RTH-Stationen verlegt werden.
Doch das Gutachten selbst und dessen Aktualität werden immer wieder kritisiert. Die anvisierte Verlegung der Luftrettungsstationen „Christoph 41“ in Leonberg für den Großraum Stuttgart und „Christoph 45“ in Friedrichshafen führte zu erheblichen Diskussionen und zahlreichen Protestaktionen. So wurden zwei Petitionen für den Erhalt der beiden Luftrettungsstationen durchgeführt, wobei für „Christoph 41“ insgesamt 27.000 und für „Christoph 45“ rund 30.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten. Auch an dem anvisierten neuen Standorten regt sich Widerstand. Für den RTH „Christoph 41“ wurde als neuer Standort Wannweil im Kreis Reutlingen in den Fokus genommen. Der Gemeinderat hatte sich jedoch bereits in diesem Jahr mit knapper Mehrheit gegen eine Luftrettungsstation ausgesprochen. Darüber hinaus wurden zwei Bürgerinitiativen gegründet, eine gegen und eine für den Luftrettungsstandort in der Gemeinde. Am 6. November dieses Jahres soll nun ein Bürgerentscheid klären, ob in der Gemeinde Wannweil eine Luftrettungsstation gewünscht ist. Als alternativer Standort wird immer wieder auch die Stadt Tübingen genannt. (Scholl)