Die Steuerungsgruppe „Telenotarzt NRW“ hat drei weitere Anträge auf neue Telenotarztstandorte positiv bewertet. Die nun insgesamt elf geplanten Standorte wurden durch die Steuerungsgruppe vorerst als bedarfsgerecht eingestuft. Für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW ist die Anbindung an einen Telenotarztstandort somit möglich. 51 Kreise und kreisfreie Städte haben sich bereits an Telenotarztstandorte an- bzw. zu Trägergemeinschaften zusammengeschlossen oder planen eine entsprechende Umsetzung. Für jede dieser Trägerschaften ist der Aufbau eines Telenotarztstandortes vorgesehen.
Kreise und kreisfreie Städte, die sich bereits zu Trägergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sind:
- Stadt Essen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen
- Stadt Duisburg, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel
- Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
- Stadt Dortmund, Kreis Unna, Stadt Hagen
- Stadt Bochum, Stadt Herne, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop
- Stadt Münster, Kreis Borken, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen
- Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Soest, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal, Stadt Solingen, Stadt Remscheid, Stadt Leverkusen, Ennepe-Ruhr-Kreis
- Stadt Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis
- Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreise Düren, Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft- Kreis
- Stadt Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Höxter, Kreis Paderborn, Kreis Herford, Kreis Gütersloh und Kreis Minden-Lübbecke
Wenn die zu etablierenden Standorte in Betrieb genommen worden sind und entsprechende Daten vorliegen, kann über den Bedarf von weiteren Standorten entschieden werden. Für noch unentschlossene Kommunen ist die Aufschaltung auf bereits bestehende Standorte jederzeit möglich.